Setzen Sie auf Ihrer Webseite oder in Ihrem Online Shop Drittanbieter-Cookies von Google, Facebook, YouTube & co ein?
Falls ja, sind die folgenden Informationen für Sie wichtig: Mit dem neuen Urteil des EuGH ist es fortan notwendig, die Einwilligung von Ihren Besuchern für den Einsatz von Drittanbieter-Cookies einzuholen.
Welche Anwendungen sind davon betroffen?
- Google Analytics
- Google Ads Conversion-Tracking & Remarketing
- Google Webfonts
- Google Maps
- YouTube-Videos
- Facebook Gefällt-mir-Button
- Facebook Pixel-Tracking & Remarketing
- viele mehr
Welche Änderungen sind notwendig?
Zuvor reicht es, den Kunden über die Nutzung von Cookies wie folgt zu informieren:
Dies reicht ab sofort nicht mehr aus. Um dem Urteil des EuGH gerecht zu werden, benötigen Sie für Ihre Webseite eine Cookie-Meldung mit integriertem Opt-In-Verfahren. Bei dieser Methode werden erst nach ausdrücklicher Zustimmung entsprechende Nutzerdaten gesammelt und Sie sind als Betreiber der Plattform auf der sicheren Seite.